Gestützt auf §15 ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird die nachfolgend aufgeführte Nutzungsplanung durch die Gemeinde Neuendorf während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
Gestaltungsplan «Transgourmet» mit Sonderbauvorschriften und Umweltverträglichkeitsbericht
Orientierend können zudem der dazugehörende Raumplanungsbericht inkl. Verkehrsgutachten und Mobilitätskonzept eingesehen werden. Gegen diese orientierenden Dokumente können keine Einsprachen eingereicht werden.
Auflagedauer:
vom 11. Juni bis 12. Juli 2021 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindekanzlei.
Auflageort:
Gemeindekanzlei, Roggenfeldstrasse 2, 4623 Neuendorf
Während der Auflagedauer werden die Planungsunterlagen zudem auf der Homepage der Einwohnergemeinde Neuendorf (www.neuendorf.ch) aufgeschaltet.
Rechtsmittel:
Gemäss § 16 Abs. 1 (PBG) kann während der Auflagezeit jedermann, der durch den Nutzungsplan besonders berührt ist und an dessen Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat Einsprache erheben. Die Einsprachen sind schriftlich und begründet während der Auflagezeit an den Gemeinderat, Roggenfeldstrasse 2, 4623 Neuendorf, zu richten.
Neuendorf, 7. Juni 2021
Der Gemeinderat