Komitee «Pro Verkehrsanbindung Thal» / Anzeiger Thal Gäu Olten
Das Verwaltungsgericht bezeichnet die Beeinträchtigung in der Klus als «stark».

Gericht weist Abstimmungsbeschwerde deutlich ab

Das Komitee «Pro Verkehrsanbindung Thal» ist nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts zur Abstimmungsbeschwerde des Nein-Komitees erleichtert und fühlt sich bestätigt.

Das Solothurner Verwaltungsgericht hat ein deutliches Urteil gefällt und die Abstimmungsbeschwerde des Nein-Komitees gegen die Beiträge der Gemeinden Aedermannsdorf, Holderbank, Herbetswil, Mümliswil-Ramiswil und Welschenrohr- Gänsbrunnen an das Komitee «Pro Verkehrsanbindung Thal» abgewiesen. Das Gericht ist der Argumentation der Gemeinden formell und inhaltlich vollumfänglich gefolgt.

Eminentes Interesse der Gemeinden
Das Komitee «Pro Verkehrsanbindung Thal» fühlt sich durch das Urteil bestätigt. Das Ziel des Komitees ist es, der Bevölkerung des Kantons Solothurn die Wichtigkeit des Projekts für die Thaler Bevölkerung aufzuzeigen. Tatsächlich bejaht das Verwaltungsgericht nun ein «eminentes Interesse» der Thaler Gemeinden an der Verkehrsanbindung Klus. Es betont die besondere Verkehrssituation mit der einzigen Zufahrt durch den «Flaschenhals» Klus, und es anerkennt, dass die Thaler Gemeinden als Wohn-, Arbeits- und Freizeitorte attraktiv bleiben wollen und deshalb die Stauzeiten in der Klus reduziert werden müssen.

Hauptargument juristisch widerlegt
Besonders auffällig ist, dass das Verwaltungsgericht das häufigste Argument der Gegner gar widerlegt. Die aktuelle Beeinträchtigung müsse gemäss Verwaltungsgericht als «stark» bezeichnet werden, schreibt das Pro-Komitee in einer Mitteilung: Das Staurisiko sei hoch, die Erhöhung der Fahrzeit von Oensingen nach Balsthal von 4,5 Minuten entspreche einer Verdoppelung. Auch handle es sich dabei um einen Durchschnittswert, je nachdem könne sich die Fahrzeit um sogar 30 Minuten erhöhen. Gerade diese Unvorhersehbarkeit erachtet das Verwaltungsgericht als problematisch. Anders als von den Gegnern dargestellt, qualifiziert das Verwaltungsgericht das Interesse der Thaler Gemeinden an einer Lösung der Stausituation als «erheblich».

Gute Argumente – fair ausgetauscht
Die Abstimmungsbeschwerde ist also abgewiesen und die Argumente der Gemeinden sind geschützt. Es sind gute Argumente – und sie wurden vom Komitee gemäss Urteil auch fair ausgetauscht. Das Verwaltungsgericht beurteilt die Kommunikation des Pro-Komitees als sachlich, «unaufgeregt» und «gemässigt». Dies im Gegensatz zum «wesentlich aggressiveren » Internetauftritt des Referendumskomitees. Und die Beiträge der Gemeinden seien mit 1000 bis 2800 Franken bescheiden und gemäss Verwaltungsgericht verhältnismässig. Diese bescheidenen Beiträge werde das Komitee nun jenseits der juristischen Schiene, auf die es durch die Gegner gezwungen worden sei, im demokratischen Prozess einsetzen, um die «erwiesenermassen guten Argumente» im ganzen Kanton zu streuen.

Text: MGT & Bild: ZVG