Covid-Zertifikat / Anzeiger Thal Gaeu Olten
Muster eines Covid-Zertifikates, wie es auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit abgebildet ist.

Covid-Zertifikat für vollständig Geimpfte

Seit zehn Tagen können Genesene im Kanton Solothurn ein Covid-Zertifikat beantragen. Neu ist dies auch für vollständig geimpfte Personen möglich. Anfang Juli sollen dann erste Massnahmen an die Nutzung des Zertifikats geknüpft werden.

Der Kanton Solothurn stellt schrittweise Covid-Zertifikate für Genesene, Geimpfte und Getestete aus. Dies, nachdem er die Massnahmen des fünften Öffnungsschritts des Bundesrates explizit begrüsst hatte. So können seit zehn Tagen bereits Genesene, also Personen, die schon an Covid-19 erkrankt und aus der Isolation entlassen sind, das Covid-Zertifikat via Webformular beantragen.

Seit letztem Samstag erfolgt die Zustellung des Zertifikats an Personen, die zweimal geimpft wurden – das sind mehr als 80 000 Personen. Die Zustellungsart ist abhängig davon, ob die Zweitimpfung vor oder nach dem 17. Juni erfolgt ist und ob bei der Registrierung eine Handynummer hinterlegt wurde:

Zweite Impfung vor dem 17. Juni:
Alle, die bei der Online-Registrierung eine Handynummer hinterlegt haben, erhalten automatisch eine SMS mit einem Link auf ein Online-Formular. Nach dem Ausfüllen kann das Zertifikat als PDF heruntergeladen werden. Wer bei der Registrierung keine Handynummer hinterlegt hat, erhält bis morgen einen Brief mit Link zum Online-Formular.

Zweite Impfung ab dem 17. Juni:
Diese Personen erhalten das Zertifikat ausgedruckt oder auf Wunsch als PDF per SMS oder E-Mail an der Impfstelle, wo die Impfung durchgeführt wurde.

Hotline
Personen, die bei der Impfanmeldung weder eine Mobiltelefonnummer noch eine Wohnadresse angegeben haben, können sich telefonisch an die kantonale Hotline wenden.

Auslieferung direkt in die App
Ab dem 28. Juni, also ab kommendem Montag, erhalten Personen nach einem negativen PCR-Test ihr Covid-Zertifikat direkt in die Covid Certificate App ausgeliefert. Die Bestätigung für den Antigen-Schnelltest folgt am 30. Juni. Ab diesem Zeitpunkt soll das Zertifikat allen Einwohnerinnen und Einwohnern zur Verfügung stehen. Mit dem Covid-Zertifikat wird ein persönlicher QR-Code zur Verfügung gestellt. Dieser kann mit der Smartphone-Kamera gescannt und dann in der kostenlosen «Covid Certificate App» gespeichert werden. Das Zertifikat enthält neben Name, Vorname, Geburtsdatum und Zertifikatsnummer auch sämtliche Angaben zur Covid-19-Impfung, zur Genesung oder zum negativen PCR-Test- beziehungsweise Antigen- Schnelltest-Resultat.

Einsatzbereich des Zertifikats
Der Entscheid zum Anwendungsbereich des Covid-Zertifikates liegt beim Bundesrat. Eingesetzt werden soll es voraussichtlich ab 1. Juli – insbesondere bei öffentlichen Grossveranstaltungen, in Clubs und Diskotheken. Zudem wird das Zertifikat ab Anfang Juli mit jenem der EU kompatibel sein. Sobald das Schweizer Covid-Zertifikat von der EU anerkannt wird, kann es fürs Reisen ins europäische Ausland eingesetzt werden. Dies hängt aber weiterhin auch von den Einreiseregeln der einzelnen EU-Länder ab. Entsprechend sollte man sich jeweils über die Einreisebestimmungen des Ziellandes vor der Reise informieren.

Mehr Infos zu den Covid-Zertifikaten im Kanton Solothurn: corona.so.ch.

Text: MGT und Bild: ZVG