Kappel

2. öffentliche Auflage Revision der Ortsplanung Kappel

Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 30. Juni 2021 werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne und Reglemente während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

– Änderungen Bauzonenplan (1:2’000)
– Änderungen Erschliessungspläne (1:1’000)
– Änderungen Zonenreglement

Orientierend können zudem eingesehen werden:
(gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden)

– Raumplanungsbericht zu den Änderungen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage

Auflagefrist: 5. August 2021 bis 3. September 2021

Auflageorte:
Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 27, 4616 Kappel (während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten)

Online:
http://www.kappel-so.ch

Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).

Einsprachen können im Rahmen der 2. öffentlichen Auflage jedoch nur gegen die Änderungen gegenüber der 1. Auflage erhoben werden.

Kappel, 30. Juni 2021
Der Gemeinderat