Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn
Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn
Einwohnergemeinden Oensingen und Kestenholz
Kantonaler Teilzonenplan und kantonaler Erschliessungs- und Gestaltungsplan «Kiesgrube und B-Deponie Aebisholz»
mit Sonderbauvorschriften: 1. Änderung sowie Rodungsgesuch
Gestützt auf § 69 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG; BGS 711.1) in Verbindung mit Art. 15 der eidgenössischen Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV; SR 814.011) sowie Art. 5 Abs. 2 der eidgenössischen Verordnung über den Wald (Waldverordnung, WaV; SR 921.01) in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der kantonalen Waldverordnung (WaVSO; BGS 931.12) werden die nachfolgend aufgeführten kantonalen Nutzungspläne und weiteren Dokumente zur 1. Änderung der Kiesgrube und B-Deponie Aebisholz durch das Bau- und Justizdepartement sowie das Rodungsgesuch durch das Volkswirtschaftsdepartement während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
– 1. Änderung Erschliessungs- und Gestaltungsplan mit Teilzonenplan
o Kantonaler Teilzonenplan: 1. Änderung, Situation 1:5000
o Kantonaler Erschliessungs- und Gestaltungsplan: 1. Änderung, Situation 1:2000
o Sonderbauvorschriften mit Änderungen
– Rodungsgesuch
o Formular Rodungsgesuch
o Übersicht 1:25 000
o Rodung und Ersatzaufforstung, Situation 1:1000
– Baupläne Kiesgrube Aebisholz West
o Etappen Kiesabbau, Situation 1:2000
Zur Orientierung sind weitere Dokumente einsehbar, nämlich:
– Nachgeführte Fassung der Pläne und Vorschriften
– Planungsbericht nach Art. 47 RPV
– Umweltverträglichkeitsbericht
– Erläuterungsbericht zum Rodungsgesuch
– Unterschriftenliste Rodungsgesuch
– Profile 1:2000
– Technischer Bericht zum Baugesuch
Das Baugesuchsverfahren ist im Nutzungsplanverfahren integriert (siehe § 39 Abs. 4 PBG); der kantonalen Nutzungsplanung kommt, soweit vom Regierungsrat genehmigt, dereinst zugleich die Bedeutung der Baubewilligung zu. Die regierungsrätliche Genehmigung der Nutzungsplanung beinhaltet – soweit erforderlich – auch die Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb Bauzone.
Lage
Oensingen: GB-Nr. 1220
Auflageorte
– Gemeindeverwaltung Oensingen, Hauptstrasse 2, 4702 Oensingen (während der Schalteröffnungszeiten).
– Gemeindeverwaltung Kestenholz, Neue Strasse 1, 4703 Kestenholz (während der Schalteröffnungszeiten).
– Amt für Raumplanung, Werkhofstrasse 59, 4509 Solothurn (während der Bürozeiten)
– Amt für Wald, Jagd und Fischerei, Rathaus, Barfüssergasse 14, 4509 Solothurn (während der Öffnungszeiten)
Die Unterlagen können auch im Internet unter arp.so.ch eingesehen werden. Massgebend sind allerdings die aufgelegten, physischen Exemplare der Auflagedokumente.
Auflagezeit: 23. August bis 21. September 2021
Einsprache
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die kantonalen Nutzungspläne oder das Rodungsgesuch besonders berührt ist und an deren Inhalte ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben (massgebend ist das Datum des Poststempels).
Einsprachen gegen
• den kantonalen Teilzonen-, Erschliessungs- und Gestaltungsplan mit Baubewilligungsfunktion nach § 39 Abs. 4 PBG sind während der Auflagefrist zu richten an: Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn.
• das Rodungsgesuch sind zu richten an: Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn, Barfüssergasse 24, 4509 Solothurn.
Die Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Solothurn, 18. August 2021
Für das Bau- und Justizdepartement
Die Vorsteherin:
Sandra Kolly, Regierungsrätin
Für das Volkswirtschaftsdepartement
Die Vorsteherin:
Brigitte Wyss, Regierungsrätin