Oensingen

Aufforderung zum Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Grünhecken zur Behebung der Unfallgefahr

Gestützt auf § 10 des Polizeireglementes der Einwohnergemeinde Oensingen werden die Grundeigentümer hiermit aufgefordert, alle Bäume und Sträucher, deren Äste auf öffentlichen Grund hinausragen, aufzuschneiden. Das Aufschneiden hat längs der Strasse auf eine Höhe von 4,20 m, längs des Trottoirs und der Fusswege auf eine Höhe von 2,50 m zu erfolgen.

Überhängende Äste dürfen Strassenbeleuchtungen, Verkehrssignale und Strassentafeln nicht verdecken. Ferner ist der Zugang zu den Hydranten und deren Inbetriebnahme jederzeit zu gewährleisten.

Die Sichtverhältnisse müssen bei allen Strassen mit plangleichen Knoten und bei allen privaten Ausfahrten der SN Norm 640 273a entsprechen. Sind die vorgeschriebenen Sichtfelder nicht gewährleistet, müssen allfällige Hindernisse auf Kosten des Grundeigentümers entfernt werden.

Zur Ausführung dieser Arbeiten gewährt die Bauverwaltung eine Frist bis 21. Oktober 2021. Nach Ablauf dieser Frist ordnet die Bauverwaltung das Aufschneiden und Wegräumen auf Kosten der Grundeigentümer an.

Wir bitten Sie, dieser Aufforderung im Interesse der Verkehrssicherheit und der Strassenbenützer nachzukommen, und danken Ihnen im Voraus bestens für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen.

Für Schäden an Personen und Fahrzeugen sowie Unfälle, die aus Nichtbeachtung der erwähnten Punkte entstehen, sind die Grundeigentümer haftbar.

Bauverwaltung Oensingen