Fulenbach

Amtliche Mitteilung über die Räumung von Grabfeldern

In Anwendung von Paragraph § 23 des gültigen Friedhof- und Bestattungsreglements sowie im Auftrag der Anlagen-, Landschafts- und Versorgungskommission ALV wird hiermit die

Räumung von einer Erdbestattungsgrabreihe (1993–1996)

auf dem Friedhof Fulenbach öffentlich bekanntgemacht. Es wird gebeten, von einer Neuanpflanzung abzusehen.

Die Frist zur Entfernung von Grabmälern und Pflanzen (in Eigenverantwortung der Angehörigen) wird bis zum 24. Oktober 2021 angesetzt.

Nach Ablauf dieser Frist wird die Grabreihe geräumt. Die Kommission verfügt selbständig über verbliebene Gegenstände.

Allfällige Fragen zur Räumung werden vom Ressortverantwortlichen gerne beantwortet. Sie erreichen ihn unter der Tel.-Nummer 079 276 82 61. Die Jahrzahlen- und Namensliste wird zudem bis am 24. Oktober 2021 im Gemeinde-Anschlagkasten veröffentlicht.
Soweit bekannt und recherchierbar werden die Angehörigen persönlich angeschrieben.

NAMENS DER GEMEINDE FULENBACH SO

Die Anlagen-, Landschafts- und Versorgungskommission


Der Ressortverantwortliche «Bereich Friedhof»,
Reto Freiburghaus