BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Deckbelagsarbeiten sind im Abschnitt Augstbachbrücke bis Egglenstutz folgende Verkehrsmassnahmen notwendig:
– Der Verkehr muss einspurig mittels Lichtsignalanlage oder Verkehrsdienst geregelt werden.
– Die Einmündung Holzmühleweg und private Zufahrten müssen zeitweise gesperrt werden.
Dauer: ab Montag, 6. September 2021 bis Freitag, 10. September 2021
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt II, Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 3. September 2021 mem/zea
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Peter Heiniger