Neuendorf

Aufforderung zum Aufschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken

Gestützt auf § 23 der kant. Verordnung über den Strassenverkehr, § 7 des Baureglementes der Einwohnergemeinde Neuendorf sowie § 50 der kant. Bauverordnung, werden die Grundeigentümer aufgefordert, alle Bäume, Sträucher und Grünhecken, deren Äste auf öffentliches Areal hinausragen, aufzuschneiden. Das Aufschneiden hat längs der Strassen auf eine Höhe von 4,20 Meter und längs von Trottoirs und Fusswegen auf eine Höhe von mind. 2,50 Meter zu erfolgen. Zudem dürfen überhängende Äste Strassenbeleuchtungen, Verkehrssignale und Strassentafeln nicht überdecken und es ist darauf zu achten, dass im Bereich von Kurven, Einmündungen und Zufahrten keine sichtbehindernden Einfriedungen, Bäume, Sträucher und anderen Sachen gepflanzt oder aufgestellt werden dürfen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

Wir verweisen dabei auf die Häckselaktionen der Einwohnergemeinde Neuendorf vom 23. September und 11. November 2021. Für die Entsorgung der Schnittabfälle kann die Grüngutabfuhr benützt werden.

Im Sinne einer besseren Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer danken wir jetzt schon für Ihre Mitarbeit.

Einwohnergemeinde Neuendorf
Tiefbaukommission