Wangen-bei-Olten

AUFFORDERUNG zum Aufschneiden von Bäumen, Sträuchern und Grünhecken

Gestützt auf § 6 des Bau- und Zonenreglements der Einwohnergemeinde Wangen bei Olten werden die Grundeigentümer aufgefordert, alle Bäume, Sträucher und Grünhecken, deren Äste auf öffentliches Areal hinausragen, aufzuschneiden


Das Aufschneiden hat längs der Strasse auf eine Höhe von 4,50 m, längs des Trottoirs und Fussweges auf eine Höhe von 2.50 m zu erfolgen. Zudem dürfen überhängende Äste Strassenbeleuchtungen, Verkehrssignale und Strassentafeln nicht verdecken. Ferner ist zu beachten, dass im Bereich von Kurven, Einmündungen und Zufahrten keine sichtbehindernden Einfriedigungen, Bäume, Sträucher und andere Gegenstände gepflanzt oder aufgestellt werden dürfen, die die Verkehrsübersicht bzw. Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Für das Schnittmaterial stehen der kommunale Häckseldienst und die Grüngutabfuhr zur Verfügung (siehe Abfallkalender).

Der Aufforderung zum Aufschneiden von Bäumen, Sträuchern und Grünhecken ist bis spätestens

30. November 2021

nachzukommen. Nach unbenütztem Ablauf dieser Frist ordnet die Bauverwaltung das Aufschneiden und Wegräumen auf Kosten der Grundeigentümer an.

Für Schäden und Unfälle, die aus Nichtbeachtung obiger Anordnung entstehen, sind die Grundeigentümer haftbar. Die Einwohnergemeinde Wangen bei Olten lehnt jede Haftung ab.

Für Ihren Beitrag an die Verkehrssicherheit danken wir.

Infrastrukturkommission