Oensingen

Einladung zur ordentlichen Budgetgemeindeversammlung Montag, 13. Dezember 2021, 20.00 Uhr, Bienken-Saal (Türöffnung: 19.15 Uhr)

Traktanden
1 Begrüssung, Wahl der Stimmenzähler und Genehmigung der Traktandenliste
2 Totalrevision Schulzahnpflegereglement
3 Totalrevision Gebührenreglement Gemeindeverwaltung
4 Teilrevision der Gebührenordnung (Anhang 1 zum Reglement über die Abwassergebühren)
5 Budget 2022

5.1 Kurzvorstellung Finanzplan
5.2 Investitionsrechnung 2022

Bruttokredit
5.2.1 Investitionsvorhaben Sanierung Rainbüntenweg, CHF 680000
inkl. Abwasserleitung und Ersatz der Wasserleitung
5.2.2 Investitionsvorhaben Neubau Erschliessung Leuenfeld West, CHF 970000
inkl. Beleuchtung, Umgestaltung Leuenplatz, Landerwerb und Neubau der Abwasser- und der Wasserleitung
5.2.3 Investitionsvorhaben Neubau Erschliessung unter der Gass, CHF 1135000
inkl. Beleuchtung, Landerwerb und Neubau der Abwasserund der Wasserleitung
Zusatzkredit
5.2.4 Investitionsvorhaben Sanierung und Umbau Reservoir Hinterberg; CHF 350000
Erhöhung des Investitionskredits auf CHF 1›350›000
5.3 Erfolgsrechnung 2022
5.4 Genehmigung Stellenplan 2022
5.5 Festlegung der Steuerfüsse für das Steuerjahr 2022
5.6 Genehmigung des Budgets und Finanzierungsnachweis
6 Postulat Wilhelm; Antrag auf Nichterheblicherklärung
7 Informationen und Verschiedenes


Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle in Oensingen wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr vollendet haben und in kantonalen und in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.

Die Botschaft mit den Anträgen des Gemeinderats zu den einzelnen Traktanden liegt vom Donnerstag, 2. Dezember 2021 bis am Montag, 13. Dezember 2021 während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können dort auch bezogen werden. Ausserdem sind sie auf der Website der Gemeinde www.oensingen.ch (Rubrik: Politik / Gemeindeversammlung) publiziert.

Schutzkonzept Gemeindeversammlung
Die Durchführung von Gemeindeversammlungen ist erlaubt. Bitte beachten Sie das Schutzkonzept, welches Sie auf unserer Homepage unter http://www.oensingen.ch/de/politik/gemeindeversammlung finden.

Bitte beachten Sie, dass das Tragen einer Gesichtsmaske während der Gemeindeversammlung obligatorisch ist.

Oensingen, 8. November 2021

Der Gemeinderat