Die Testzentren werden bis im Juni weitergeführt

Der Regierungsrat stimmt den vom Bundesrat vorgeschlagenen verstärkten Massnahmen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie weitgehend zu. Nachdem er noch vor Wochenfrist andere Massnahmen als der Bundesrat erlassen hatte, hat er am Montag beschlossen, dass die Betriebe die Wahl haben: 2G oder Maskenpflicht.

Der Bundesrat hat Ende November die Wiedereinführung verschiedener Massnahmen vorgeschlagen, um eine Überlastung der Spitäler zu vermeiden. Der Regierungsrat hat für den Kanton Solothurn Anfang Dezember bereits Massnahmen ergriffen, welche teilweise deckungsgleich sind. Er bevorzugt aber schweizweit einheitliche Massnahmen und begrüsst daher die Vorschläge des Bundesrates grundsätzlich.

Insbesondere unterstützt der Regierungsrat die Ausweitung der Maskenpflicht für alle Innenbereiche von öffentlich zugänglichen Betrieben und Einrichtungen mit Zertifikatspflicht einschliesslich der zertifikatspflichtigen Veranstaltungen. Noch am 1. Dezember lehnte der Regierungsrat aber die Ausweitung der Zertifikatspflicht auf private Veranstaltungen ab und sprach sich gegen die Aufhebung von Kapazitätsbeschränkungen aus. Am Montag nun hat der Regierungsrat beschlossen, dass die kantonale Maskenund Sitzpflicht bei Konsumation nicht gilt, wenn der Zugang auf Personen mit einem Impf- oder Genesungszertifikat beschränkt ist (siehe Seite 1).

Testzentren haben sich bewährt
Im Kanton Solothurn werden Covid- 19-Tests in den beiden Testzentren Solothurn und Olten, an den drei Spitälern Solothurn, Olten und Dornach sowie in diversen Apotheken und Arztpraxen angeboten. Die beiden Testzentren in Solothurn und Olten sind seit Dezember 2020 beziehungsweise Januar 2021 in Betrieb und haben bisher rund 185000 Tests durchgeführt. Angesichts der aktuellen epidemiologischen Lage soll vorerst bis Mitte 2022 in den Regionen Solothurn und Olten weiterhin je ein Testzentrum betrieben werden. Bei der öffentlichen Ausschreibung haben sich die Betreibenden der bestehenden Testzentren durchgesetzt. Die 2communicate AG mit Sitz in Neuendorf und die KFK Testcenter GmbH mit Sitz in Solothurn werden jeweils die bereits bestehenden Testzentren bis zum 30. Juni 2022 weiterbetreiben.

An beiden Standorten sollen wie bisher sowohl Antigen-Schnelltests mittels Nasen-Rachen-Abstrich als auch Einzel- Speichel-PCR-Tests durchgeführt werden. Durch die Auftragsvergabe für den Betrieb der beiden kantonalen Testzentren, den Betrieb der Teststandorte der Solothurner Spitäler AG sowie den Testmöglichkeiten in diversen Apotheken und Arztpraxen sind damit die niederschwelligen Testkapazitäten im Kanton Solothurn auch im kommenden Jahr sichergestellt.

Home-Office wird empfohlen
In Bezug auf die Massnahmen am Arbeitsplatz bevorzugt der Kanton Solothurn eine Weiterführung der Home-Office- Empfehlung und eine Ausweitung der Maskenpflicht. Nicht einverstanden ist der Regierungsrat mit der Aufhebung der bundesrechtlichen Kapazitätsbeschränkungen. Er erachtet die Voraussetzungen für Kapazitätsbeschränkungen durch den Bund weiterhin als gegeben. Der Grossteil der Bevölkerung hat noch keine Auffrischimpfung erhalten.

Zudem ist den aufgrund der neu aufgetretenen Virusvariante «Omikron» geänderten Verhältnissen Rechnung zu tragen. Es ist derzeit noch nicht geklärt, ob die gegenwärtigen Impfstoffe ausreichend vor dieser neuen Variante schützen.

In Arztpraxen und Apotheken impfen
Der Regierungsrat verlängert die kantonale Vergütung für Impfungen in Arztpraxen und Apotheken bis Ende Juli 2022. Damit soll die rasche und niederschwellige Versorgung mit Erst-, Zweitund Auffrischimpfungen auch im Jahr 2022 gewährleistet werden. Arztpraxen und Apotheken haben bisher insgesamt 50 000 Impfungen durchgeführt.

Im Jahr 2021 wurden bisher in den 63 beteiligten Hausarztpraxen des Kantons insgesamt 38 215 Impfungen verabreicht. Auch die Apotheken leisten einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie. Seit dem Start der Kampagne haben sich bereits 9725 Personen in einer Apotheke impfen lassen.

corona.so.ch

Text: MGT & Bild: ZVG