Maskenpflicht Schule / Anzeiger Thal Gäu Olten

Zwei Wochen für die Sicherheit

Der Schulstart nach den Weihnachtsferien am 3. beziehungsweise 10. Januar soll sicher gestaltet und der Präsenzunterricht möglichst uneingeschränkt gewährleistet werden. Deshalb wird der Unterricht im neuen Jahr mit zwei Sicherheitswochen und erweiterter Maskenpflicht beginnen.

Damit soll das Risiko minimiert werden, dass das Virus von der Familie in die Schule getragen wird. Aus diesen Gründen ist es angezeigt, die mit der Allgemeinverfügung vom 8. Dezember dieses Jahres angeordnete Maskentragpflicht ab der fünften Primarschulklasse zu verlängern und auf die Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Primarklassen auszuweiten. Die Schulen gestalten den Unterricht im Rahmen der ordentlichen Unterrichtszeiten, allenfalls mit einem Sonderprogramm (wie Fokussierung des Unterrichtsangebots, Einschränkungen der Sozialformen, keine Durchmischung der Klassen, möglichst wenig Kontakte) für die ersten beiden Schulwochen.

Präventive Tests künftig an allen Schulen
Repetitives Testen an Schulen hilft, die Weiterverbreitung des Coronavirus über die Kinder und Jugendlichen zu verhindern und einen geordneten Schulbetrieb sicherzustellen. Bisher haben 80 Prozent der Schulen freiwillig mitgemacht. Im neuen Jahr werden alle Primar- und Sekundarschulen im Kanton die Tests durchführen.

Die Inzidenz der Infizierten ist in der Gruppe der Personen unter 20 Jahre besonders gross, da die Impfquote in dieser Gruppe noch tief ist. Das übergeordnete Ziel ist die Aufrechterhaltung eines normalen, geordneten Schulbetriebs im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten. Die Erfahrungen sowie die Auswertungen der Daten zeigen, dass präventive repetitive Tests helfen, sicheren und möglichst störungsfreien Unterricht zu gewährleisten.

An den Volksschulen im Kanton Solothurn wird seit Mai dieses Jahres präventiv repetitiv getestet. Die Schulträger entscheiden derzeit, ob sie die Tests anbieten und die Eltern, ob ihre Kinder getestet werden dürfen.

Text: MGT & Bild: ZVG