Auch die Erst- und Zweitklässler müssen seit Montag im Unterricht eine Maske tragen.

Maskenpflicht auch für Erstklässler

Der Kanton weitet die Schutzmassnahmen an den Schulen erneut aus

Die Omikron-Welle führt auch bei Primarschulkindern zu hohen Fallzahlen. Zur Sicherstellung des Schulbetriebs und zum Schutz der Schulkinder und Lehrpersonen hat der Kanton seine Schutzmassnahmen deutlich verstärkt. Die Maskenpflicht gilt neu auch für Erst- und Zweitklässler und es wird ein Testobligatorium eingeführt. Auf Quarantänemassnahmen kann grösstenteils verzichtet werden.

Die neue Omikron-Variante des Coronavirus breitet sich mit schnellem Tempo in der Bevölkerung aus. Aufgrund des fehlenden Impfschutzes gehören Kinder bis zwölf Jahre zu jenem Bevölkerungsteil mit dem niedrigsten Immunitätsgrad und dem grössten Ansteckungsrisiko. Um die Kinder adäquat vor einer Infektion zu schützen, aber auch zum Schutz der Lehrpersonen und der übrigen an der Schule tätigen Personen, werden die allgemeinen Schutzmassnahmen an den Volksschulen erhöht, wie der Kanton vor Wochenfrist mitgeteilt hat. Auf diese Weise soll der Schulbetrieb sichergestellt und einer möglichen Virusverschleppung von der Schule in die Familie entgegengewirkt werden.

Neu gilt eine temporäre Maskenpflicht für sämtliche Kinder der Volksschule. Eingeschlossen wird erstmals auch die Unterstufe (erste und zweite Primarschule). Diese Massnahme ist seit Beginn dieser Woche und bis Ende Februar gültig. Auf diese Weise soll gemäss Kanton künftig weitgehend auf Quarantäneanordnungen verzichtet werden, um einen entspannten Schulbetrieb aufrechtzuerhalten, Die Testintervalle bei den repetitiven Tests (zweimal pro Woche) werden für die Primarschulen ab dem 24. Januar erhöht, soweit es die Testkapazitäten erlauben. Die Testteilnahme ist neu für alle Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrpersonen und Schulpersonal obligatorisch. Eine Dispensationsmöglichkeit aus persönlichen Gründen soll möglich sein.

Testkapazitäten bereitgestellt
Auch wenn die Laborkapazitäten stetig ausgebaut werden, kann es bei sehr schnell steigenden Fallzahlen zu einer Begrenzung der Testmenge kommen. Sollten die zugeteilten Kapazitäten für das präventive repetitive Testen in den Primar- und Sekundarschulen nicht mehr ausreichen, wird die Testpflicht gemäss den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) angepasst: Dabei würde diejenige Bevölkerungsgruppe mit dem niedrigsten Immunitätsgrad gegen das Coronavirus und dem höchsten Ansteckungsrisiko in Bezug auf die Omikron-Variante bevorzugt getestet werden. Priorität beim präventiven repetitiven Testen hätten Kinder bis zwölf Jahre.

Die Ansteckungsfähigkeit einer infizierten, asymptomatischen Person ist in den ersten Tagen jeweils schwächer. Bei regelmässigem Testen in kurzen Intervallen und sehr hoher Beteiligung kann auf Quarantänemassnahmen grösstenteils verzichtet werden. Insbesondere kann so bei positiven Pools von Quarantänen bis zur Poolauflösung abgesehen, der Schulbetrieb entspannter aufrechterhalten und die Absenzen der Schülerinnen und Schüler vom Schulbetrieb reduziert werden. «Dank des Testobligatoriums können alle Schülerinnen und Schüler von den Quarantäneerleichterungen profitieren», hält der Kanton fest, Die Schulen setzen den Unterricht im Rahmen der ordentlichen Unterrichtszeiten fort, die Maskenpflicht wird fortgesetzt und auf die erste Klasse ausgedehnt.

Aus Sicht der Regierung besteht Handlungsbedarf
Der Bundesrat hat am 12. Januar vorgeschlagen, die bestehenden Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie bis am 31. März zu verlängern. Angesichts der nach wie vor angespannten Lage in den Spitälern begrüsse der Regierungsrat diesen Schritt, heisst es in einer Medienmitteilung. Der Regierungsrat hält schweizweit einheitliche Massnahmen für zielführend, sieht aber Handlungsbedarf. So würden eine Beschränkung von Grossveranstaltungen und eine einheitliche Regelung für Sportanlässe mit Publikum begrüsst werden, eine Verschärfung der Vorgaben für die Mask

enpflicht, wie sie der Bundesrat zur Diskussion stellt, kann der Regierungsrat sich vorstellen. «Die epidemiologische Situation rechtfertigt eine Ausweitung der Maskenpflicht auf die Aussenbereiche des öffentlichen Verkehrs und eine Reduktion der Altersgrenze auf acht Jahre», heisst es in der Mitteilung. Zusätzlich erscheint dem Regierungsrat eine Priorisierung des Zugangs zu Covid-19-Tests notwendig. Im Vordergrund sollten Personen mit Symptomen und repetitives Testen bei besonders gefährdeten Personen stehen. Einen Verzicht auf behördliche Anordnungen bei Quarantäne und Isolation hält die Regierung nicht für angezeigt. «Diese Massnahmen wären erst in Betracht zu ziehen, wenn das Contact Tracing nicht mehr funktioniert.» Derzeit könne das Contact Tracing im Kanton aufrechterhalten werden. Es leiste einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung.

Text: MGT & Bild: ZVG