Matzendorf

2. ÖFFENTLICHE AUFLAGE Gesamtrevision der Ortsplanung Matzendorf

Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 2.7.2024 werden die Änderungen gegenüber der 1. Auflage in den nachfolgend aufgeführten Nutzungsplänen und im Zonenreglement während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

– Änderungen Bauzonen- und Erschliessungsplan
– Änderungen Gesamtplan
– Änderungen Zonenreglement

Orientierend kann eingesehen werden:
Raumplanungsbericht zu den Änderungen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage
Gesamtpläne Nord und Süd Stand 1. Auflage

Auflagefrist: Donnerstag, 22.8.2024 bis Freitag, 23.9 2024

Auflageorte:
Gemeindeverwaltung, Kleinfeldstrasse 3, 4713 Matzendorf während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten Sämtliche Unterlagen können ebenfalls digital auf der homepage www.matzendorf.ch eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).

Einsprachen können im Rahmen der 2. Auflage nur gegen die Änderungen gegenüber der 1. Auflage erhoben werden.

Die Einsprachen sind zu richten an:
Gemeinderat Matzendorf, Kleinfeldstrasse 3, 4713 Matzendorf

Matzendorf, August 2024
Der Gemeinderat