Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 24. September 2026, werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
Dossierumfang
Unterlagen zur (späteren) Genehmigung
• Gestaltungsplan, GB Balsthal Nr. 1206 (Plan Nr. 22218/1)
• Sonderbauvorschriften «St. Wolfgangstrasse», GB Balsthal Nr. 1206
Orientierende Unterlagen
• Aktennotiz Qualitätsverfahren – Workshop 1 bis Workshop 3
• Richtprojekt MGA AG, 21.11.2025 plus Richtprojekt Umgebungsgestaltung cecchettin landscapes, 21.11.2025
• Prüfung/Einhaltung der Rahmenbedingungen im Richtprojekt gemäss Workshop 1, Workshop 2, Workshop 3 und Stellungnahme zum Entwurf Richtprojekt
• Vorprüfungsbericht
• Raumplanungsbericht inkl. Mitwirkungsbericht
Auflagezeit: vom 2. Oktober 2026 bis 2. November 2026
Während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten
Auflageort: Bauverwaltung Balsthal, Goldgasse 13, 4710 Balsthal
Die Unterlagen sind ebenfalls über die Webseite der Gemeinde Balsthal (www.balsthal.ch) digital zugänglich.
Sollten Sie Fragen oder Anliegen zum vorliegenden Verfahren direkt an den Gemeinderat richten wollen, können Sie sich während der öffentlichen Auflage unter marius.winistoerfer@balsthal.ch melden, um einen Sprechstundentermin zu vereinbaren.
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG). Die Einsprache ist an den Gemeinderat Balsthal zu richten. Einsprachen können im Rahmen der 2. öffentlichen Auflage jedoch nur gegen die Änderungen gegenüber der 1. Auflage erhoben werden.
Einwohnergemeinde Balsthal
Der Gemeinderat