Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 2. September 2021 wird der nachfolgend aufgeführte Nutzungsplan während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
– Zonenreglement: §2, Abs. 2, «technische Anlagen oder Einrichtungen an Gebäuden»
Auflagefrist:
4. Oktober 2021 bis 4. November 2021
Auflageort:
Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 52, 4618 Boningen
Zu den Schalteröffnungszeiten:
Montag 9.30–10.30 Uhr
Dienstag 9.00–10.30 Uhr / 15.00–19.00 Uhr
Donnerstag 9.30–10.30 Uhr
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1A PBG).
Die Einsprache ist zu richten an: Gemeinderat Boningen, Dorfstrasse 52, 4618 Boningen
Boningen, 2. September 2021- Der Gemeinderat