Balsthal

3. ÖFFENTLICHE AUFLAGE Revision der Ortsplanung Balsthal

Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 4. November 2022 werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne und Reglemente während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
– Änderungen Bauzonenplan
– Änderungen Erschliessungsplan
Zudem wird das rechtsgültige Ortsbildreglement (RRB Nr. 1996/1948) aufgehoben.

Orientierend können zudem eingesehen werden:
(gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden)

– Raumplanungsbericht zur 3. öffentlichen Auflage

Auflagezeit: 11. November 2022 – 12. Dezember 2022


Auflageorte:
Gemeindehaus Balsthal (Goldgasse 13, Bauverwaltung, 3. Stock)
Sämtliche Unterlagen können ebenfalls auf www.balsthal.ch unter «Neuigkeiten» heruntergeladen werden.

Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat Balsthal (Goldgasse 13, 4710 Balsthal) Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG). Einsprachen können im Rahmen der 3. öffentlichen Auflage jedoch nur gegen die Änderungen gegenüber der 1. Auflage erhoben werden.


Balsthal, 4. November 2022
Der Gemeinderat