Gemeindewappen Herbetswil | Amtliche Mitteilungen Anzeiger TGO Thal Gäu Olten

Absenkung des Grundwassers unter den tiefsten
Grundwasserstand

Gemäss kantonalem Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA, § 53 Abs. 1) wird folgendes Vorhaben in Herbetswil im Sinne von § 12 der kantonalen Verordnung über Wasser, Boden und Abfall (VWBA) öffentlich aufgelegt:

Bauherrschaft: Markus Käsermann, Friedhofstrasse 4, 3380 Walliswil
Objekt: Gewerbehalle mit Garage
Lage: GB Herbetswil Nr. 768
Vorhaben: Grundwasserabsenkung während Bauzeit mit Filterbrunnen unter den tiefsten Grundwasserstand (TGW = 520.40 m ü. M.)
Beginn der Wasserhaltung: voraussichtlich März 2022
Dauer der Wasserhaltung: voraussichtlich ca. 10 Wochen
Maximale Pumpmenge: 4000 l/min
Ableitung Pumpwasser: via Drainagesammelleitung in das Rickenbächli
Bestandsaufnahmen: Rissprotokolle an Umgebungsliegenschaften, Grundwassermonitoring

Einsprachen gegen die Absenkung des Grundwassers unter den tiefsten Grundwasserspiegel sind bis spätestens Donnerstag, den 10.3.2022 (Poststempel) schriftlich und begründet beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Umwelt, Werkhofstrasse 5, 4509 Solothurn, einzureichen. Das Gesuch für die Wasserrechtliche Bewilligung sowie die dazugehörigen Dokumente können während der Auflagefrist vom Donnerstag, den 24.2.2022 bis und mit Donnerstag, den 10.3.2022 bei der Gemeindeverwaltung Herbetwil während den Öffnungszeiten oder nach tel. Absprache eingesehen werden.