Gestützt auf § 3 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird die Bevölkerung von Oberbuchsiten zur öffentlichen Mitwirkung eingeladen im Zusammenhang mit der Aktualisie-rung des Naturgefahrenplanes (Gebiet Dünnern sowie Rüteli und Wilweid) mit dazugehörigen Vorschriften im Zonenreglement der Gemeinde Oberbuchsiten.
Bei der Gemeindeverwaltung Oberbuchsiten können während den ordentlichen Schalteröff-nungszeiten (Reduzierte Öffnungszeiten vom 13. bis 31. Juli 2026 – jeweils Montag bis Freitag von 08.00 – 11.30 Uhr) sowie auf der Homepage der Gemeinde Oberbuchsiten (www.oberbuchsiten.ch) nachfolgende Unterlagen eingesehen werden:
– Änderung Naturgefahrenplan (Plan Nr. 22366/1)
– Änderung Zonenreglement der Gemeinde Oberbuchsiten
– Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV
Bis Ende Juli 2026 besteht die Möglichkeit, schrift-liche Stellungnahmen, Anregungen, etc. an den Gemeinderat Oberbuchsiten zu richten. Eingaben können per Post an das Gemeindepräsidium der Gemeinde Oberbuchsiten, Buchsweg 2, 4625 Ober- buchsiten, gerichtet oder per E-Mail zugesandt werden (gemeindepraesident@oberbuchsiten.ch).
GEMEINDE OBERBUCHSITEN
Gemeinderat