über die Räumung von Grabfeldern
In Anwendung von § 23 des gültigen Friedhof- und Bestattungsreglements und im Auftrag der ALV-Kommission wird hiermit die
Räumung von einer Erdbestattungsgrabreihe (1996 – 1998), zwei Urnengrabreihen (1998 – 2002) und dem Kindergrab (1997)
auf dem Friedhof Fulenbach öffentlich bekanntgemacht. Es wird gebeten, von einer Neuanpflanzung abzusehen.
Die Frist zur Entfernung von Grabmälern und Pflanzen in Eigenverantwortung der Angehörigen wird bis zum. 15. Oktober 2023 angesetzt.
Nach Ablauf dieser Frist wird geräumt und die Kommission verfügt selbständig über verbliebene Gegenstände.
Fragen in diesem Zusammenhang werden unter der Tel.-Nummer 079 276 82 61 beantwortet.
Die Jahrzahlen- und Namensliste wird im Anschlagkasten der Gemeinde bis am 15. Oktober 2023 veröffentlicht.
Soweit bekannt, werden Angehörige persönlich angeschrieben.
NAMENS DER GEMEINDE FULENBACH SO
Die Anlagen-, Landschafts- und Versorgungskommission
Der Verantwortliche Friedhof