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Aufforderung

zum Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken entlang von Strassen und Trottoirs

Unter Hinweis auf Art. 18 des Reglements über die gemeindepolizeilichen Aufgaben der Stadt Olten vom 29.9.2016 werden Grundstückbesitzer/-innen hiermit aufgefordert, Bäume, Sträucher und Hecken, welche in oder über öffentlichem Grund und Boden gewachsen sind, auf nachfolgende Masse zurückzuschneiden. Kandelaber, Strassensignale und Beschilderungen dürfen nicht verdeckt werden.

Bepflanzung entlang von Trottoirs

Bepflanzung entlang von Strassen

Diese Vorgaben sind das ganze Jahr einzuhalten. Entspricht der jetzige Zustand nicht diesen Vorschriften, sind die Bepflanzungen umgehend, spätestens bis am 8. Juni 2025, grosszügig zurückzuschneiden. Andernfalls wird die Direktion Präsidium die Arbeiten unter Kostenfolge zulasten der Grundstückbesitzer/-innen von Fachkräften ausführen lassen.

Aufgrund des Vogelschutzes dürfen Hecken nur von Oktober bis Februar stark zurückgeschnitten werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt. Wir bitten daher um eine umsichtige, frühzeitige Erledigung dieser Arbeiten.

Besten Dank für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis
Stadt Olten
Direktion Präsidium