Hiermit werden die Grundeigentümer der Einwohnergemeinde Welschenrohr aufgefordert, alle Bäume und Sträucher, deren Äste auf öffentlichen Grund hinausragen, aufzuschneiden.
Seitlich hat das Aufschneiden auf die Grundstückgrenze zu erfolgen. Die Höhe des Aufschneidens beträgt bei Strassen 4,20 m, bei Gehwegen 2,50 m.
Überhängende Äste dürfen Strassenbeleuchtungen, Verkehrssignale und Strassentafeln nicht verdecken.
Im Bereich von Kurven, Einmündungen und Zufahrten sind keine sichtbehindernden Bäume, Sträucher Einfriedungen und andere Gegenstände erlaubt.
Zum Ausführen dieser Arbeiten wird eine Frist bis zum 30. September 2020 gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist ordnet die Werkkommission das Aufschneiden auf Kosten der Eigentümer an.
Für Schäden an Personen und Fahrzeugen sowie Unfälle, die aus Nichtbeachtung obiger Anordnung entstehen, sind die Grundeigentümer haftbar.
Wir bitten Sie, im Interesse der Verkehrssicherheit und der Strassenbenützer dieser Aufforderung nachzukommen. Besten Dank für Ihre Mithilfe.
Welschenrohr, im September 2020
Werkkommission Welschenrohr