Lichtraumprofil

Gestützt auf § 7 des Baureglementes der Einwohnergemeinde Balsthal werden die Grundeigentümer hiermit aufgefordert, alle Bäume und Sträucher, deren Äste auf öffentlichen Grund hinausragen, zurückzuschneiden.
Der Bereich längs der Strasse ist auf einer Höhe von 4,20 m, längs des Trottoirs und der Fusswege auf einer Höhe von 2,50 m freizuhalten.
Überhängende Äste dürfen Strassenbeleuchtungen, Verkehrssignale und Strassentafeln nicht verdecken. Ferner ist der Zugang zu den Hydranten und deren Inbetriebnahme jederzeit zu gewährleisten.
Weiter erinnern wir daran, dass im Bereich von Kurven, Einmündungen und Zufahrten keine sichtbehindernden Einfriedungen, Bäume, Sträucher und andere Gegenstände gepflanzt oder aufgestellt werden dürfen.
Wir bitten Sie, die erforderlichen Rückschnittarbeiten umgehend, spätestens bis am 1. September 2024, auszuführen. Sofern nach Ablauf der obengenannten Frist das Aufschneiden der Hecken / Bäume / Sträucher nicht erfolgt ist, sind wir gezwungen, die entsprechenden Massnahmen einzuleiten.
Die Grünabfälle können während den ordentlichen Öffnungszeiten im Hunzikerhof entsorgt werden.
Wir bitten Sie, dieser Aufforderung im Interesse der Verkehrssicherheit und der Strassenbenützer nachzukommen, und danken Ihnen im Voraus bestens für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen.
Für Schäden an Personen und Fahrzeugen sowie Unfälle, die aus Nichtbeachtung obiger Anordnung entstehen, sind die Grundeigentümer haftbar.
Balsthal, August 2024
Bauverwaltung Balsthal