
Wir machen die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen darauf aufmerksam, dass sie die Bäume und Sträucher, deren Äste über die Grenze öffentlicher Strassen hinausragen, auf die Höhe von 4,20 m aufzuschneiden haben. Über Trottoirs und Fusswegen ist eine Höhe von 2,50 m einzuhalten. Es ist speziell darauf zu achten, dass Strassenbeleuchtungen, Verkehrssignale, Hydranten und Strassenschilder nicht verdeckt werden.
Private Ein- und Ausfahrten sind übersichtlich zu gestalten. Im Weiteren sind in Kurven, bei Einmündungen und Zufahrten keine sichtbehindernden Bäume, Sträucher, Einfriedungen oder andere Gegenstände erlaubt. Für Schäden und Unfälle, die aus Nichtbeachtung obiger Vorschriften entstehen, sind die Grundeigentümer voll haftbar.
Die Grundeigentümer oder -nutzer sind gebeten, im Interesse der Verkehrssicherheit und Unfallverhütung, diese Vorschriften zu beachten und sofern notwendig die Pflanzen gemäss Zeichnung aufzuschneiden.
Zur Ausführung dieser Arbeiten wird eine Frist bis 31.März 2025 gesetzt.
Die Baukommission dankt im Namen der Fussgänger und Verkehrsteilnehmer allen Gartenbesitzern für ihre Mitarbeit und ihr Verständnis.
BAUKOMMISSION KAPPEL