Nach den Bestimmungen der Verordnung über den Strassenverkehr sowie dem Baureglement der Gemeinde Egerkingen sind die Grundeigentümer aufgefordert, Bäume, Hecken und Sträucher entlang der öffentlichen Strassen zurückzuschneiden. Äste dürfen bis zu einer Höhe von 4,20 m nicht auf das öffentliche Strassenareal hinausragen, über Trottoirs und Fusswegen hat die lichte Höhe 3,00 m zu betragen.
Bei Strassenverzweigungen, Kurven, Einmündungen und privaten Zufahrten muss so zurückgeschnitten werden, dass die Sicht nicht behindert wird und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Das Verkehrsgeschehen muss von einer Distanz von 3 m vom Strassenrand überblickt werden können. Die freie Sicht darf in der Höhe zwischen 0,50 m und 3,00 m nicht beeinträchtigt sein.
Wir bitten die Grundeigentümer im Interesse der Verkehrssicherheit und der Unfallverhütung diese Vorschriften zu beachten, ihre Pflanzen zu kontrollieren und wenn nötig entsprechend zurückzuschneiden. Gleichzeitig erinnern wir Sie daran, dass die Strassenbeleuchtungen und sämtliche Signalisationen nicht verdeckt werden dürfen. Hydranten müssen gut sichtbar und zugänglich sein.
Zum Ausführen dieser Arbeiten ist eine Frist bis zum 18. November 2024 gesetzt. Wir machen in diesem Zusammenhang auf die Häckselaktion vom 6./7. November 2024 aufmerksam. Nach Ablauf dieser Frist kann das Zurückschneiden und Wegräumen auf Kosten der Eigentümer angeordnet werden.
Wir danken für das Verständnis und für die Mithilfe zu einer besseren Verkehrssicherheit.
Einwohnergemeinde Egerkingen, Werkkommission