
Die Grundeigentümer werden aufgefordert, gemäss Verordnung über den Strassenverkehr die Bäume, Hecken und Sträucher längs der öffentlichen Strassen und Trottoirs zurückzuschneiden. Es muss so zurückgeschnitten werden, dass längs der Strasse auf eine Höhe von 4,20 m und längs des Trottoirs auf eine Höhe von min. 2,50 m keine Äste herausragen. Bei Verzweigungen, Kurven und Einmündungen muss so zurückgeschnitten werden, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.
Die Beleuchtung und die Signalisation öffentlicher Verkehrswege und Plätze darf nicht durch Bäume und Sträucher behindert werden. Ferner ist der Zugang zu jedem Hydranten und dessen Inbetriebnahme zu gewährleisten.
Zum Ausführen dieser Arbeiten ist eine Frist bis zum 31. Oktober 2025 gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist kann das Schneiden und Wegräumen auf Kosten der Eigentümer angeordnet werden.
Die Gemeinde bittet die Liegenschaftseigentümer, ihre Hecken, Bäume und Sträucher im erwähnten Sinne zu überprüfen und wenn nötig zurückzuschneiden. Wir appellieren dabei an das Verständnis der Grundeigentümer, ihre Grünanlagen so instand zu halten, dass sie nicht Anlass zu Verkehrsbehinderungen oder gar Verkehrsunfällen geben. Besten Dank.
Werk- und Wasserkommission Matzendorf