Gemäss den Bestimmungen in §76 und §77 des Gebäudeversicherungsgesetzes des Kantons Solothurn sind Männer und Frauen in ihrer Wohngemeinde feuerwehrdienstpflichtig.
Diesem Aufgebot ist Folge zu leisten, selbst wenn bereits in früheren Jahren in Olten oder in einer anderen Gemeinde in der Schweiz an einer Feuerwehrrekrutierung teilgenommen wurde.
Dienstag, 13. August 2024, Frauen und Männer, Jahrgang 2000
Mittwoch, 21. August 2024, Frauen und Männer, Jahrgang 2004
Ort: Feuerwehrmagazin, Werkhofstrasse 5, 4600 Olten,
Zeit: 19.00 Uhr
Dieses Aufgebot richtet sich an Schweizer und Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung C beiderlei Geschlechts. Die Feuerwehrdienstpflicht bzw. die Bezahlung der Ersatzabgabe ist obligatorisch.
Unentschuldigtes Fernbleiben an diesem Rekrutierungsanlass wird gemäss Art. 55 und Art. 57 des Feuerwehrreglements der Stadt Olten vom Friedensrichteramt mit Busse geahndet.
Falls Sie an der Teilnahme an diesem Anlass verhindert sind (Krankheit, Unfall, Militär, Arbeitseinsatz, Auslandaufenthalt und Ferien), ist ein Gesuch schriftlich mit entsprechendem Beleg bis 7 Tage vor dem Termin, bei nicht vorhersehbaren Ereignissen bis 3 Tage nach dem Anlass an die Feuerwehr der Stadt Olten, Werkhofstrasse 5, 4600 Olten oder feuerwehr@olten.ch zu richten.
Feuerwehr der Stadt Olten
Werkhofstrasse 5
4600 Olten