Wangen-bei-Olten

Aufhebungen Grabstätten auf dem Friedhof Wangen bei Olten ab dem 11. Dezember 2025

Gemäss § 27 des Friedhofreglements beträgt die Ruhefrist für Erdbestattungen, Urnengräber und Urnennischen jeweils 20 Jahre.

Wir informieren Sie hiermit, dass ab dem 11. Dezember 2025 die Urnennischen der Urnenwand und des Urnenhügels mit Bestattungsjahr bis und mit 2004 aufgehoben und durch die Einwohnergemeinde geräumt werden.

Die Angehörigen werden gebeten, der Einwohnergemeinde bis spätestens 31. Oktober 2025 schriftlich mitzuteilen, falls Urnen abgeholt werden möchten.

Einwohnergemeinde Wangen bei Olten