Ab dem 24. August 2026 werden auf dem Friedhof Wangen bei Olten vereinzelte Grabstätten aufgehoben.
Gesetzliche Grundlage
Gemäss § 27 des Friedhofreglements der Gemeinde Wangen bei Olten beträgt die gesetzliche Ruhefrist für Erdbestattungen, Urnengräber und Urnennischen jeweils 20 Jahre.
Welche Grabstätten werden aufgehoben?
Die Ruhefrist für die folgenden Grabstätten ist abgelaufen. Sie werden ab dem 24. August 2026 durch die Einwohnergemeinde geräumt:
• Urnennischen der Urnenwand (Bestattungsjahr bis und mit 2005)
• Urnenhügel (Bestattungsjahr bis und mit 2005)
• Urnengräber (Bestattungsjahr bis und mit 2005)
Wichtige Information für Angehörige
Möchten Sie Grabdenkmäler, Pflanzen oder noch intakte Urnen in Ihren Besitz übernehmen, beachten Sie bitte folgende Frist:
• Meldung bis spätestens: Montag, 10. August 2026
• Form der Mitteilung: schriftlich an die Einwohnergemeinde Wangen bei Olten
• Inhalt: Bitte geben Sie an, welche Gegenstände (z.B. Grabsteine, Urnen) Sie abholen möchten.