Oberbuchsiten

Aufschneiden von Bäumen, Sträuchern und Grünhecken

Wir machen die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen darauf aufmerksam, dass Bäume, Sträucher und Grünhecken bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden sind.

Die Höhe des Zurückschneidens beträgt bei Strassen 4,2 m und bei Trottoirs und Fusswegen 3,0 m. Das Buschwerk muss so zurückgeschnitten werden, dass es zum Strassenareal einen Abstand von mindes-tens 0,5 m aufweist.

Gleichzeitig erinnern wir Sie daran, dass Strassensignalisationen und -beleuchtungen sowie Hydranten gut zugänglich und sichtbar zu machen sind.

Im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen und Ausfahrten darf die Sichtzone in der Höhe zwischen 0,5 m und 3,0 m nicht durch Bäume, Sträucher, Hecken und Zäune beeinträchtigt sein. Für Schäden und Unfälle, die aus Nichtbeachtung der Vorschriften entstehen, haften die Grundeigentümer. Die Gemeinde lehnt jede Haftung ab.

Hecken, Zäune und Sichtschutzwände an der Parzellengrenze dürfen eine Höhe von max. 2,0 m nicht übersteigen.

Zum Ausführen dieser Arbeiten wird eine Frist bis Montag, 16. Oktober 2023 gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist ordnet die Baukommission das Aufschneiden auf Kosten der Eigentümer an.

Im Sinne einer besseren Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer danken wir für Ihre Mithilfe.

BAUKOMMISSION UND WERKKOMMISSION OBERBUCHSITEN