Rickenbach

Ausschreibung / Ersatzwahl für das Amt eines Gemeinderats und Einberufung der Wahlberechtigten für den Urnengang vom 21. Januar 2024

Der Gemeinderat, gestützt auf § 30 Abs. 1 Bst. c des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (GpR; BGS 113.111), beschliesst:

1. Ausschreibung / Wahlfestsetzung / Einberufung
In der Gemeinde Rickenbach ist das Amt eines Gemeinderats neu zu besetzen. Die Ersatzwahl für dieses Amt für den Rest der Amtsperiode 2021–2025 findet am 21. Januar 2024 statt. Die Wahlberechtigten der Gemeinde Rickenbach werden zu diesem Urnengang einberufen. Die Wahl erfolgt nach dem Majorzwahlverfahren (§ 41 ff. und § 113 ff. GpR).

2. Zweiter Wahlgang Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 3. März 2024 statt.

3. Wählbarkeitsvoraussetzungen
Wählbar ist, wer in der Gemeinde Rickenbach stimmberechtigt ist. Wählbar ist auch, wer sich verpflichtet, vor Amtsantritt die Stimmberechtigung in der Gemeinde und die Wählbarkeitsvoraussetzungen zu erwerben (§ 32 Abs. 2 GG).

4. Teilnahme an der Wahl

Es dürfen sich nur Kandidatinnen und Kandidaten an der Wahl beteiligen, die sich innert Frist (s. Ziff. 5.) angemeldet haben.

5. Wahlvorschlag / Anmeldung
Ein Wahlvorschlag ist auf einem amtlichen Formular «Wahlvorschlag für kommunale Beamtenwahlen» aufzuführen, welches bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden kann. Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn in der Gemeinde Rickenbach stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag ist spätestens bis am Montag, 6. November 2023, 17 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei einzureichen.

6. Wahlzettel
Für die Gestaltung und den Druck der Wahlzettel ist die Gemeindeschreiberei verantwortlich.

7. Wahlpropagandamaterial
Die Wahlpropagandaschrift darf gefaltet höchstens das Format A5 aufweisen und nicht mehr als 50 Gramm wiegen. Sie ist in genügend Exemplaren spätestens bis am Montag, 18. Dezember 2023, 12 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei abzuliefern.

8. Zustellung an die Stimmberechtigten

Die Zustellung des Wahlmaterials an die Stimmberechtigten erfolgt bis am Samstag, 30. Dezember 2023.

9. Briefliche Stimmabgabe
Sobald die Stimmberechtigten das amtliche Wahlmaterial erhalten haben, können sie bis spätestens am Samstag, 20. Januar 2024, 17 Uhr, brieflich wählen.

Rickenbach, 5. September 2023

Gemeinderat Rickenbach

Fabian Aebi Gemeindepräsident
David Schenk Gemeindeschreiber