Oensingen, A1-Zubringer und Staadackerstrasse, SBB-Überführung «Z53C»
Sehr geehrte Damen und Herren
Die SBB-Überführung «Z53C» führt die SBB-Doppelspurstrecke Olten–Solothurn–Biel in Oensingen über den A1-Autobahnzubringer und die Staadackerstrasse. Das Bauwerk wurde im Jahr 1963 erstellt und befindet sich in einem schadhaften Zustand. Nun wird die Überführung instand gesetzt und ihre Funktionstüchtigkeit für die restliche Lebensdauer sichergestellt. Unter anderem müssen die Brückenlager komplett ersetzt werden.
Baumassnahmen in drei Phasen
Phase 1: Die Bauarbeiten beginnen Anfang Juni 2025 mit den Installationen und verschiedenen Vorbereitungsarbeiten. In der ersten Bauphase wird das westliche Strassenbankett auf dem A1- Zubringer mit Belag versehen. Gleichzeitig wird beim nördlich gelegenen Pumpwerk «Z53» ein Betonierversuch durchgeführt. Dieser findet in der Nacht statt. Wir werden Sie frühzeitig über den Termin informieren.
Phase 2: Ab Mitte Juli 2025 wird an den Brückenpfeilern der SBB-Überführung gearbeitet. Diese werden mit einer neuen Betonverkleidung zur Verstärkung und als Schutz gegen äussere Einflüsse versehen. Die Arbeiten erfolgen in zwei bis drei Nächten während Zugpausen. Wir werden Sie frühzeitig über die Termine informieren.
Phase 3: In dieser letzten Bauphase werden das östliche und das westliche Widerlager gleichzeitig instand gesetzt. Dabei werden auch die Brückenlager ersetzt. Dafür sind Gleissperrungen nötig, die nur in der Nacht erfolgen können. Die vorreservierten Termine finden Sie in der unten stehenden Tabelle.
Die Instandsetzung wird ca. Mitte November 2025 abgeschlossen sein.
Voraussichtliche Termine (Anpassungen je nach Baufortschritt und Witterung vorbehalten):
Von | Bis | Art der Arbeiten |
10. Juni 2025 | 13. Juni 2025 | Baubeginn, Installation |
KW24 | ca. KW28 (Mitte Juli 2025) | Phase 1: Arbeiten beim Pumpwerk, Bankettverbreiterung. Tempo 50 auf A1-Zubringer |
KW28 | ca. KW37 (Mitte Sep. 2025) | Phase 2: Arbeiten beim Mittelpfeiler, Tempo 50 auf A1-Zubringer, Einbahn und Tempo 30 auf Staadackerstrasse |
KW37 | ca. KW46 (Mitte Nov. 2025) | Phase 3: Arbeiten bei den Widerlagern, Tempo 50 auf A1-Zubringer, Einbahn und Tempo 30 auf Staadackerstrasse |
14. November 2025 | 21. November 2025 | Räumung Baustelle, Bauende |
Termine Nachtarbeiten (vorreservierte Gleissperren in der Phase 3):
Von | Bis | Art der Arbeiten |
11. Oktober 2025 | 12. Oktober 2025 | Nachtsperre 1 Anheben und Absenken der |
12. Oktober 2025 | 13. Oktober 2025 | Nachtsperre 2 Brücke auf provisorische Lager |
18. Oktober 2025 | 19. Oktober 2025 | Nachtsperre 3 Reserve |
19. Oktober 2025 | 20. Oktober 2025 | Nachtsperre 4 Reserve |
25. Oktober 2025 | 26. Oktober 2025 | Nachtsperre 5 Anheben und Absenken der |
26. Oktober 2025 | 27. Oktober 2025 | Nachtsperre 6 Brücke auf neue Brückenlager |
1. November 2025 | 2. November 2025 | Nachtsperre 7 Reserve |
2. November 2025 | 3. November 2025 | Nachtsperre 8 Reserve |
Verkehrsbeschränkungen
A1-Autobahnzubringer: In der ersten Bauphase kommt es bei den Vorbereitungsphasen mit Ausnahme einer Temporeduktion auf dem A1-Zubringer auf 50 km/h zu keinerlei Einschränkungen. Der Verkehr auf dem A1-Zubringer wird in der zweiten und dritten Bauphase mit der Temporeduktion auf 50 km/h zweispurig beibehalten, jedoch etappenweise leicht verschoben.
Staadackerstrasse: Auf der Staadackerstrasse wird der Verkehr im Einbahnregime ab der Mühlefeldstrasse in Richtung Jurastrasse (VEBO-Knoten) geführt. Für die Gegenrichtung wird eine Umleitung eingerichtet. Sofern die zeitgleich stattfindende Nachbarbaustelle des ASTRA dies ermöglicht, kann die Zufahrt ab der Jurastrasse zur VEBO auch aus der Gegenrichtung erfolgen. Die Geschwindigkeit auf der Staadackerstrasse wird auf 30 km/h reduziert. Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velos dürfen die Baustelle jederzeit passieren.
Ab ca. Mitte November 2025 werden die Einschränkungen durch die Sanierung der SBBÜberführung wieder aufgehoben.
Lärmemissionen
Die Nachtarbeiten finden sowohl in einer Nacht in Phase 1, in zwei bis drei Nächten in der Phase 2, als auch während der vorreservierten Gleissperrungen in der Phase 3 statt. In allen Fällen werden sich die Lärmemissionen auf Motorenlärm der Fahrzeuge beschränken. Lärmintensive Arbeiten, wie z. B. Spitzarbeiten, werden ausschliesslich tagsüber zu den gesetzlich erlaubten Arbeitszeiten durchgeführt.
Wir werden alles daransetzen, die Bauzeit und die mit den Verkehrseinschränkungen verbundenen Belastungen soweit wie möglich zu minimieren.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Freundliche Grüsse
Kanton Solothurn
Amt für Verkehr und Tiefbau
Rötihof, Werkhofstrasse 65
4509 Solothurn
Telefon 032 627 26 33