Bauherrschaft: Bürgergemeinde Welschenrohr, Höhenweg 476, 4716 Welschenrohr
Bauobjekt: Temporäre Stillgewässer, GB Nr. 685 / 1352 / 1355
Einsprachen: schriftlich und begründet bis 2.7.2025 an die Baukommission / Bauverwaltung
Planauflage: auf der Gemeindeverwaltung