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Baupublikation Grundwassernutzung zu Heizzwecken

Gemäss kantonalem Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA, § 54 Abs. 1) wird folgendes Vorhaben im Sinne von § 12 Abs. 1 der kantonalen Verordnung über Wasser, Boden und Abfall (VWBA) öffentlich aufgelegt:

Bauherrschaft: Pensionskasse Kanton Solothurn, Dornacherplatz 15, 4502 Solothurn

Objekt: Neubau eines Grundwasser-Entnahmebrunnens (EB), eines Rückgabebauwerks (RB) und einer Grundwasser-Wärmepumpe sowie Konzession für Grundwasserentnahme zu Heizzwecken

Lage: 4622 Egerkingen; GB Nr. 2828

Vorhaben: – Heizungssanierung bei den drei MFH an der Oltnerstr. 6, 8, u. 10 (Ersatz fossile Energieträger)
– Heizungleistungsbedarf 150 kW
– Pumpleistung max. 580 L/min aus dem neuen EB
– Rückgabe in den neuen RB zurück in den Grundwasserleiter

Dauer der Grundwasserkonzession
: 30 Jahre

Einsprachen: gegen die Grundwassernutzung sind bis spätestens 28. Juli 2023 schriftlich und begründet an die Baukommission Egerkingen einzureichen. Das Gesuch für die Erteilung einer Konzession zur Grundwassernutzung zu Heizzwecken sowie die dazugehörigen Dokumente können während der Auflagefrist vom 14. bis 28. Juli 2023 bei der Bauverwaltung Egerkingen, Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen eingesehen werden.

Bau- und Justizdepartement;
Amt für Umwelt
Baukommission Egerkingen