Mit Allgemeinverfügung vom 1. Juni 2026 hat das Amt für Landwirtschaft des Kantons Solothurn, gestützt auf Art. 13 und 15 PGesV sowie § 65 Abs. 1 i.V.m. § 69 Abs. 1 Landwirtschaftsgesetz, Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers (Popillia japonica) beschlossen.
Das Gemeindegebiet von Härkingen liegt teilweise im Befallsherd, teilweise in der ausgeschiedenen Pufferzone. Für die Zonen wurden unterschiedliche Massnahmen verfügt.
Die Massnahmen betreffen für den Befallsherd insbesondere ein Bewässerungsverbot von Grün- und Rasenflächen, die Verwendung von Kompostmaterial aus dem Befallsherd, den Transport von Schnittgut aus der Grünpflege aus dem Befallsherd heraus, die Verbringung und das Inverkehrbringen von Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Kultursubstrat sowie von vorkultivierten Rasenrollen, den Einsatz von Landwirtschaftsmaschinen und -geräten im Befallsherd und die Verbringung der obersten Erdschicht aus dem Befallsherd.
Wer dieser Allgemeinverfügung nicht Folge leistet, kann nach Art. 292 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) mit einer Busse bestraft werden. Die Allgemeinverfügung und weitere Informationen stehen auf der Website des Landwirtschaftsamts, Bildungszentrum Wallierhof, www.wallierhof.so.ch, zur Verfügung.
Ebenso finden Sie ausgewählte Informationen auf der Website der Gemeinde www.haerkingen.ch unter Politik > Japankäfer. Diese Unterlagen können während der ordentlichen Öffnungszeiten auch auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
An gleichen Stellen kann ein Gesuch zur Befreiung des Bewässerungsverbots gestellt werden, dies unter Verpflichtung zur Behandlung der bewässerten Flächen mit Nematoden und Bezug derselben im Spätsommer.
Besten Dank für Ihre Mithilfe!
Für den Gemeinderat
Rainer Hänggi, Bereichsleiter Administration