Nach dem Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz; BGS 614.71) und der Gebührenordnung der Gemeinde Rickenbach ist für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund, der am 1. April 2023 älter ist als drei Monate, eine Hundesteuer von 120 Franken zu entrichten.
Für arbeitende oder ausgebildete Hunde (z. B. Sicherheits-, Polizei- und Blindenhunde) werden, wenn eine Bestätigung vorgelegt wird, keine Hundesteuern erhoben.
Der Rechnungsversand für die Hundesteuern 2023 an alle registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erfolgt im April 2023. Für nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichene Rechnungen wird eine Mahngebühr von 50 Franken erhoben. Hundehalterinnen und Hundehalter, die keine Rechnung erhalten, sind angehalten, die Gemeinde umgehend darüber zu informieren.
Ereignisse (z. B. Anschaffung, Halterwechsel, Wegzug, Tod) sind sofort über die Hundedatenbank AMICUS vorzunehmen und der Gemeinde zu melden. Verstösse gegen die gesetzlichen Pflichten sind strafbar.
Gemeinde Rickenbach