Im Monat April 2025 wird für Hundehalter/innen der Einwohnergemeinde der Stadt Olten die Hundesteuer 2025 wie folgt zur Zahlung fällig:
Hundesteuer der Einwohnergemeinde der
Stadt Olten CHF 130.–
Bitte beachten Sie:
Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Hundesteuer wird pro Mahnung eine Gebühr von CHF 50.– erhoben. Wird der Rückstand trotz Mahnung nicht beglichen, erstattet die Einwohnergemeinde der Stadt Olten Strafanzeige gestützt auf § 15 des kantonalen Hundegesetzes.
Olten, 13. März 2025
Steuerverwaltung/Stadtkasse