Ende April 2025 wird für die Hundehalter/innen der Einwohnergemeinde Egerkingen die
Hundesteuer 2025 von CHF 80.–
zur Zahlung fällig. Die Kontrollzeichengebühr von CHF 40.– entfällt auch im Jahr 2025.
Die Rechnungen werden Anfang April versandt.
Bei nicht fristgerechter Bezahlung wird mit der 1. Mahnung zusätzlich eine Mahngebühr von CHF 50.– erhoben. Hundehalter/innen, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar.
Wichtig: Vom 1. April bis 31. Juli 2025 gilt generelle Leinenpflicht im Wald.
Einwohnergemeinde Egerkingen
Gemeindeverwaltung