Wappen Egerkingen_neues-Logo

Bezug der Hundesteuer 2026

Ende April 2026 wird für die Hundehalter/innen der Einwohnergemeinde Egerkingen die Hundesteuer 2026 von Fr. 115.– (inkl. kantonaler Abgabe) zur Zahlung fällig.

Die Rechnungen werden Anfang April versandt.

Für Hunde, welche per Gesetz von der Hundesteuer befreit sind, ist der entsprechende Nachweis vor dem 1. April 2026 bei der Einwohnergemeinde zu erbringen. Alle Hundehalter/innen und Betreuungspersonen sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung nach § 10 des Hundegesetzes abzuschliessen.

Bei nicht fristgerechter Bezahlung wird mit der 1. Mahnung eine Mahngebühr von Fr. 50.– erhoben. Hundehalter/innen, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar.

Einwohnergemeinde Egerkingen
Gemeindeverwaltung