Kommunale Erneuerungswahlen 2021
Publikation der Wahldaten / Anmeldefristen
Im Amtsblatt vom 14. August 2020 (Beschluss vom 11. August 2020) hat der Regierungsrat des Kantons Solothurn sämtliche an der Urne zu besetzenden Ämter ohne Wählbarkeitsvoraussetzungen ausgeschrieben und die Wahlberechtigten zu den Erneuerungswahlen einberufen. Der Gemeinderat beschliesst nur noch die Wahldaten.
Die Gemeinderäte der Bürgergemeinde Welschenrohr, der Gemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen und der röm.-kath. Kirchgemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen, gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111) beschliessen:
- In der Bürgergemeinde Welschenrohr, der Gemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen und der röm.-kath. Kirchgemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen finden die Erneuerungswahlen für den Gemeinderat am 13. Juni 2021 statt.
1.1. Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen sind bis Montag, 26. April 2021, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
1.2. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 28. April 2021, bis Freitag, 30. April 2021, bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt (§ 47 GpR).
1.3. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 10. Mai 2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. - In der Bürgergemeinde Welschenrohr, der Gemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen und der röm.-kath. Kirchgemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen findet die Erneuerungswahl für den Gemeindepräsidenten oder die Gemeindepräsidentin am 13. Juni 2021 statt.
2.1. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin sind bis Montag, 03. Mai 2021, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
2.2. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 10. Mai 2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
2.3. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 26. September 2021 statt. - In der Bürgergemeinde Welschenrohr finden die Erneuerungswahlen für die Rechnungsprüfungskommission am 26. September 2021 statt.
3.1. Wahlvorschläge für die Wahl der Rechnungsprüfungskommission sind bis Montag, 9. August 2021, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
3.2. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 11. August 2021, bis Freitag, 13. August 2021, bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt (§ 47 GpR).
3.3. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 23. August 2021, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. - In der Gemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen finden die Beamtenwahlen, die Wahl des Gemeindevizepräsidenten oder der Gemeindevizepräsidentin, die Wahl der Delegierten und Vorstandsmitglieder der Zweckverbände und die Kommissionswahlen in der Kompetenz des Gemeinderates am 30. August 2021 statt. An diesem Datum wählt der Gemeinderat die Mitglieder der folgenden Kommissionen: Baukommission, Finanzkommission, Flüchtlingskommission, Kulturkommission, Liegenschaftskommission, Natur-, Umwelt- und Gesundheitskommission, Standort- und Wirtschaftsförderungskommission, Wahlbüro und Werkkommission.
Interessierte Stimmberechtigte können sich bei der Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 550, 032 639 50 50, melden. Anmeldeschluss: Dienstag, 09. Juli 2021, 17.00 Uhr
Welschenrohr, 24. September 2020 Bürgergemeinde Welschenrohr
Welschenrohr, 29.06.2020/10.08.2020 Einwohnergemeinde Welschenrohr
Welschenrohr, 08. September 2020 Röm.-kath. Kirchgemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen
*unter Vorbehalt der Genehmigung der Fusion durch den Kanton 10238976-10052174