1. Volksabstimmung Am 25. September 2022 findet eine kommunale Volksabstimmung statt. Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Neuendorf werden zu diesem Urnengang einberufen.
2. Kommunale Vorlage Urnenabstimmung über das Projekt «Neuendorf Schule 2026+»
3. Massgebendes Recht Massgebend sind das Bundesgesetz über die politischen Rechte vom 19. Dezember 1976 und die Verordnung über die politischen Rechte vom 24. Mai 1978 sowie diverse Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen. Anwendbare kantonale Vorschriften sind das Gesetz über die politischen Rechte (GpR) vom 22. September 1996 und die Verordnung über die politischen Rechte (VpR) vom 28. Oktober 1996.
4. Stimmfähigkeit Stimmfähig sind Schweizer und Schweizerinnen, die am Abstimmungssonntag das 18. Altersjahr vollenden oder vollendet haben und die nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (Art. 398 ZGB).
5. Stimmregister Für die Eintragung ins Stimmregister gelten die §§ 8 – 14 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR).
6. Zustellung des Stimmmaterials Die Einwohnergemeinde stellt dieses den Stimmberechtigten spätestens bis Samstag, 3. September 2022, zu.
7. Briefliche Stimmabgabe Das Stimmrecht kann ab Erhalt des Materials bis zum 24. September 2022 brieflich ausgeübt werden. Später eingegangene Zustellkuverts werden nicht entgegengenommen. Die Stimmzettel sind offen in das Zustellkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben.
8. Strafbestimmung Nach Artikel 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird mit Busse bestraft, wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt.
Neuendorf, 11. August 2022
EINWOHNERGEMEINDERAT NEUENDORF
Gemeindepräsident: Hanspeter Egli Gemeindeschreiberin: Claudia I. Barrer