Dienstag, 15. Dezember 2020, 19.00 Uhr, Dorfhalle
- Begrüssung
- Einwohnergemeindeversammlung / Protokoll vom 12. Dezember 2019 / Kenntnisnahme
- Jahresrechnung Einwohnergemeinde 2019 / Genehmigung
3.1 Bilanz
3.2 Erfolgsrechnung
3.3 Investitionsrechnung
3.4 Geldflussrechnung
3.5 Anhang
3.6 Bestätigungsbericht der aussenstehenden Revisionsstelle ST Schürmann Treuhand AG - Stellenprozente Gemeindeverwaltung / Bauverwalter, Pensenerhöhung von 80 % auf 100 %
- Primarschule / Schaffung Schulsekretariat, Pensum 30 %
- Budget 2021
Genehmigung Budget 2021 einschliesslich Festsetzung:
– der Gemeindesteuer
Festlegen des Steuersatzes auf 118 % der einfachen Staatssteuer für natürliche und juristische Personen
– des Feuerwehrpflichtersatzes
15 % der einfachen Staatssteuer, maximal Fr. 400.–, minimal Fr. 20.– - Finanzplan 2022 – 2025 / Kenntnisnahme
- Erschliessung Husmatten – Dorfstrasse / Kenntnisnahme Schlussabrechnung
- Sanierung Dorfhalle / Kenntnisnahme Kreditabrechnung Sanierung Duschen-/WC-Anlagen
- Elektra Neuendorf / Jahresrechnung 2019/Genehmigung
- Elektra Neuendorf / Kenntnisnahme Budget 2021 gemäss § 10 der Elektra-Statuten
- Elektra-Reglement / Genehmigung Änderungen per 1.1.2021
- Tarifreglement Elektra / Neuerstellung per 1.1.2021, Information
- Verschiedenes
Die Anträge und Unterlagen der Einwohnergemeinde sowie der Elektra zu den einzelnen Geschäften können während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Der Rechnungsabschluss 2019, das Budget 2021 sowie der Finanzplan können ab 8. Dezember 2020 bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und sind auf der Homepage www.neuendorf.ch zum Download verfügbar. Zu dieser Gemeindeversammlung sind alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger herzlich eingeladen.
Die Durchführung der Gemeindeversammlung erfolgt unter Einhaltung des erarbeiteten Schutzkonzeptes. Es gelten folgende Rahmenbedingungen:
– Nichtstimmberechtigte Gäste sind aufgrund der Corona-Situation ausnahmsweise nicht zugelassen, ausser auf Einladung des Gemeinderates.
– Die BAG-Hygienemassnahmen sind Basis des Schutzkonzeptes.
– Es wird eine Liste der Teilnehmenden geführt (Name, Vorname, Adresse, Tel.-Nr., E-Mail). Diese Liste wird nach 14 Tagen wieder entsorgt.
– Die Maske ist bereits beim Eintreffen ausserhalb des Versammlungsortes zu tragen.
– Das Tragen der Maske während der ganzen Sitzungsdauer ist obligatorisch.
– Die Position der Stühle mit dem Mindestabstand von 1,5 Metern darf nicht verändert werden.
– Desinfektionsmittel und Masken stehen zur Verfügung.
Aufgrund der aktuell als besondere Lage (COVID-19) eingestuften Situation behalten wir uns vor, die Gemeindeversammlung wiederum kurzfristig absagen zu müssen. Dies hängt von den Entscheiden des Bundesrates bzw. der kantonalen Behörden ab. Wir bitten Sie, sich an die Maskenpflicht, die Hygienevorschriften und das Social-Distancing von 1,5 m zu halten. Gleichzeitig appellieren wir speziell an die Eigenverantwortung bezüglich Risikogruppen. Wir bitten um frühzeitiges Erscheinen, damit ein gestaffelter Einlass erfolgen kann.
Neuendorf, 3. Dezember 2020
Der Gemeinderat