Balsthal

Einwohnergemeinde Balsthal, Bürgergemeinde Balsthal, Römisch-katholische Kirchgemeinde Balsthal, kommunale Wahlen 2021

1. Wahltage

• der Einwohnergemeinde Balsthal
• der Bürgergemeinde Balsthal
• der römisch-katholischen Kirchgemeinde Balsthal

wurden – gestützt auf § 18 Abs. 1 lit. c Punkt 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (VpR) SR 113.112 – die Daten für die kommunalen Wahlen wie folgt festgelegt:

Einwohnergemeinde Gemeinderatswahlen, 25. April 2021
Einwohnergemeinde Beamtenwahlen (Gemeindepräsident/in), 13. Juni 2021
Römisch-katholische Kirchgemeinde (Rechnungsprüfungskommission), 13. Juni 2021

Für die Einwohnergemeinde ist keine Rechnungsprüfungskommission zu wählen, weil seit 2009 gestützt auf § 54 und § 103 Abs. 3 Gemeindegesetz (GG) BGS 131.1 eine externe Kontrollstelle mit der Rechnungsprüfung beauftragt wird.

2. Fristen

GemeinderatswahlenBeamtenwahlen
1.Anmeldefrist Listen /
Kandidatennamen
Montag, 8. März 2021, 17.00 UhrMontag, 3. Mai 2021,
17.00 Uhr
2.Beginn der AuflagefristMittwoch, 10. März 2021
3.Ende AuflagefristFreitag, 12. März 2021
4.Ende Bereinigungsfrist,
Meldung Listenverbindungen
Montag, 15. März 2021, 17.00 Uhr
5.Publikation Listen / KandidatenMontag, 15. März 2021Montag, 3. Mai 2021,
17.00 Uhr
6.Einreichung Wahlpropagandamaterial
bei Gemeindeverwaltung
Montag, 22. März 2021, 12.00 UhrMontag, 10. Mai 2021,
12.00 Uhr
7.Wahlmaterial an Stimmberechtigte
(bis spätestens)
Donnerstag, 1. April 2021 (offiziell
Ostersamstag, 3. April 2021 – Zeitreserve
wegen Osterfeiertage)
Samstag, 22. Mai 2021
8.Frist briefliche Stimmabgabeab Erhalt Wahlmaterial bis Samstag,
24. April 2021, 20.30 Uhr
ab Erhalt Wahlmaterial
bis Samstag, 12. Juni 2021,
20.30 Uhr
9.WahltagSonntag, 25. April 2021Sonntag, 13. Juni 2021
10.Allfälliger 2. Wahlgang (für den
die Punkte 1. – 8. publiziert
werden)
Sonntag, 26. September 2021

3. Wahl des Gemeindevizepräsidenten und der Kommissionen

In der Einwohnergemeinde Balsthal liegt die Wahl des Gemeindevizepräsidenten und der Kommissionen in der Kompetenz des Gemeinderates.

Das Datum der Wahl findet voraussichtlich an der ersten Sitzung der neuen Legislatur statt. Das Datum ist davon abhängig, ob es für die Beamtenwahl (Gemeindepräsident) einen oder zwei Wahlgänge braucht. Frühestens findet diese Wahl am 26. August 2021 statt. An diesem Wahltag wählt der Gemeinderat:

3.1 den Gemeindevizepräsidenten
• Er wird aus den gewählten Gemeinderäten gewählt

3.2 die Mitglieder der folgenden Kommissionen:

Die politisch zusammengesetzten Kommissionen richten sich nach der Parteizugehörigkeit des gewählten Einwohnergemeinderates. Diese Zusammensetzung wird frühestens am 25. April 2021 bekannt.

Politisch zusammengesetzte Kommissionen
• Baukommission
• Umweltschutz- und Energiekommission
• Wahlbüro und Wahlbüro-Ersatz
• Infrastrukturkommission

NICHT politisch zusammengesetzte Kommissionen
• Schiessplatzkommission
• Fachkommission Bildung
• Bibliothekskommission
• Fachkommission Finanzen
• Sportkommission

Interessierte Stimmberechtigte können sich unter Angaben von Vornamen, Namen, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und allfälliger Parteizugehörigkeit bei Max Bühler, Leiter Verwaltung und Gemeindeschreiber, Gemeindekanzlei, Einwohnergemeinde Balsthal, Goldgasse 13, Postfach 627, 4710 Balsthal, max.buehler@balsthal.ch, +41 62 386 76 00, melden. Anmeldeschluss: 11. Juli 2021.