BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf §§ 15 ff., § 39 Abs. 4 ff. sowie § 68 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes, wird die nachfolgend aufgeführte Nutzungsplanung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
Kantonaler Erschliessungs- und Gestaltungsplan Revitalisierung Boningerbach mit Sonderbauvorschriften
Dem kantonalen Erschliessungs- und Gestaltungsplan kommt gleichzeitig die Bedeutung der Baubewilligung nach § 39 Abs. 4 Planungs- und Baugesetz zu.
Auflagezeit: 17.01.2025 bis 17.02.2025
Auflageorte:
– Gemeindeverwaltung Härkingen, Fröschengasse 7, 4624 Härkingen Montag 9.30–11.00 Uhr, Dienstag 9.30–11.00 Uhr und 14.00–19.00 Uhr, Mittwoch 9.30–11.00 Uhr, Donnerstag 9.30–11.00 Uhr und 14.00–17.00, Freitag 9.30–11.00 Uhr.
– Amt für Raumplanung, Werkhofstrasse 59, 4509 Solothurn Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr
– Auf der Homepage des Amts für Raumplanung: arp.so.ch
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).
Einsprachen sind an folgende Behörde zu richten:
Kantonaler Erschliessungs- und Gestaltungsplan Revitalisierung Boningerbach mit Sonderbauvorschriften: Bau- und Justizdepartement, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn
Der Gemeinderat Härkingen,
Amt für Raumplanung