Kommunale Erneuerungswahlen 2021
Die Gemeinderäte
– der Einwohnergemeinde Kestenholz
– der Bürgergemeinde Kestenholz
– der römisch-katholischen Kirchgemeinde Kestenholz
haben gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes über die politischen Rechte beschlossen:
1. Wahldaten
– Gemeinderat 13.06.2021
– Gemeindepräsidien 13.06.2021
– RPK und Vizepräsidium Bürgergemeinde 26.09.2021
2. Fristen
Fristen | Gemeinderäte | Gemeindepräsidien | Rechnungsprüfungskommission und Vizepräsidium Bürgergemeinde |
Anmeldefrist Listen/ Kandidatennamen | Montag, 19. April, 17.00 Uhr | Montag, 19. April, 17.00 Uhr | Montag, 9. August, 17.00 Uhr |
Beginn Auflagefrist | Mittwoch, 21. April | Mittwoch, 11. August | |
Ende Auflagefrist | Freitag, 23. April | Freitag, 13. August | |
Ende Bereinigungsfrist, Meldung Listenverbindungen | Montag, 26. April, 17.00 Uhr | Montag, 16. August, 17.00 Uhr | |
Publikation Listen / Kandidaten | Donnerstag, 29. April | Donnerstag, 29. April | Donnerstag, 19. August |
Einreichung Wahlpropagandamaterial bei den Eingabestellen | Montag, 10. Mai, 12.00 Uhr | Montag, 10. Mai, 12.00 Uhr | Montag, 23. August, 12.00 Uhr |
Wahlmaterial an Stimmberechtigte (bis spätestens) | Samstag, 22. Mai | Samstag, 22. Mai | Samstag, 4. September |
Wahltag | Sonntag, 13. Juni | Sonntag, 13. Juni | Sonntag, 26. September |
Allfälliger 2. Wahlgang | Sonntag, 26. September |
3. Besonderes
– Stehen nicht mehr vorgeschlagene Kandidaten zur Verfügung, als Sitze zu besetzen sind, gelten diese bereits im ersten Wahlgang als in Stiller Wahl gewählt.
– Bei den Kommissionswahlen wird nur die Rechnungsprüfungskommission an der Urne gewählt (Fristen siehe oben). Die restlichen Kommissionen gemäss jeweiliger Gemeindeordnung werden durch die Gemeinderäte im September 2021 gewählt. Interessierte Stimmberechtigte können sich bei der Gemeindeverwaltung Kestenholz melden. Anmeldeschluss: 31. August 2021.
– Bei den Beamtenwahlen werden nur die Gemeindepräsidien und das Vizepräsidium der Bürgergemeinde an der Urne gewählt (Fristen siehe oben). Die restlichen Beamten gemäss jeweiliger Gemeindeordnung (ohne Wählbarkeitsvoraussetzung) werden durch die Gemeinderäte im September 2021 gewählt. Interessierte Stimmberechtigte können sich bei der Gemeindeverwaltung Kestenholz melden. Anmeldeschluss 31. August 2021.
4. Formularbezüge, Eingabestellen und Auflageorte
Einwohnergemeinde Kestenholz
Gemeindeverwaltung
Neue Strasse 1
4703 Kestenholz
Die Formulare können auch unter so.ch abgerufen werden.