Oensingen

Einwohnergemeinde Oensingen

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Oensingen, gestützt auf § 30 Absatz 1 lit. a Ziffer 2, i.V.m. mit § 32
Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst:

  1. In der Einwohnergemeinde Oensingen finden die Erneuerungswahlen für den Gemeinderat am 25. April 2021 statt.
    1.1. Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen sind bis Montag, 8. März 2021, 17.00 Uhr, bei der Stabsstelle des Gemeinderats (Gemeindeverwaltung, 2. OG) einzureichen.
    1.2. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 10. März 2021, bis Freitag, 12. März 2021, bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt (§ 47 GpR i.V.m. § 19 VpR).
    1.3. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens, Montag, 22. März 2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

  2. In der Einwohnergemeinde Oensingen findet die Erneuerungswahl für das Gemeindepräsidium am 25. April 2021 statt.
    2.1. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeindepräsidiums sind bis Montag, 8. März 2021, 17.00 Uhr, bei der Stabsstelle des Gemeinderats (Gemeindeverwaltung) einzureichen.
    2.2. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 22. März 2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
    2.3. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 13. Juni 2021 statt.

  3. In der Einwohnergemeinde Oensingen finden die Erneuerungswahlen für die Geschäftsprüfungskommission am 26. September 2021 statt.
    3.1. Wahlvorschläge für die Wahl der Geschäftsprüfungskommission sind bis Montag, 9. August 2021, 17.00 Uhr, bei der Stabsstelle des Gemeinderats (Gemeindeverwaltung) einzureichen.
    3.2. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 11. August 2021, bis Freitag, 13. August 2021, bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt (§ 47 GpR i.V.m. § 19 VpR).
    3.3. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 23. August 2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

  4. In der Einwohnergemeinde Oensingen finden die Kommissionswahlen in der Kompetenz des Gemeinderats am 20. September 2021 statt. An diesem Datum wählt der Gemeinderat die Mitglieder der folgenden Kommissionen:

    Bau- und Planungskommission, 9 Mitglieder
    Energiestadtkommission, 7 Mitglieder
    Feuerwehrkommission, nach Feuerwehrreglement
    Kultur- und Sportkommission, 7 Mitglieder
    OK Zibelimäret, 7 Mitglieder
    Schulgesundheitskommission, 4 Mitglieder
    Wahlbüro, 11 Mitglieder plus 2 Ersatzmitglieder
    Werkkommission, 5 Mitglieder

    Arbeitsgruppe «Oensingen – Impuls 2040»
    21 Mitglieder (für diese Arbeitsgruppe können sich sämtliche Einwohner aus Oensingen melden, welche mindestens 18 Jahre alt sind, die Stimmberechtigung ist hier keine Voraussetzung).

    Interessierte Stimmberechtigte können sich bei der Stabsstelle, Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 2, Telefon 062 388 05 04 oder bei den Parteipräsidien melden. Anmeldeschluss: Montag, 30. August 2021.

    Oensingen, 18. Januar 2021

    GEMEINDERAT OENSINGEN
    Gemeindepräsident
    Fabian Gloor

    Stabsstelle
    Madeleine Gabi