Rickenbach

Erneuerungswahl Gemeindepräsidium

Für die Beamtenwahl der Gemeinde Rickenbach für die Amtsperiode 2021–2025 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind. § 61, Abs.2 der Gemeindeordnung besagt, dass wenn nicht mehr Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen werden, als Ämter zu besetzen sind, gelten diese sowohl bei Proporz- wie auch bei allen Majorzwahlen als in stiller Wahl gewählt. Der Vorgeschlagene gilt somit als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang findet nicht statt (§ 61 GO und § 70 Abs. 2 und 71 GpR).

Als Gemeindepräsident ist gewählt:

Aebi Fabian (FDP), 1966, Kaufmann

Rickenbach, 3. Mai 2021
Gemeindekanzlei Rickenbach
Gemeindeschreiberin
Ursula Oeggerli

Rechtsmittel:
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Anschlag im Schaukasten der Gemeinde, im Anzeiger Gäu Thal Olten und in der Homepage (§157 und 160 GpR).