Wahl (Nachnomination) in den Gemeinderat der Einwohnergemeinde Neuendorf
Nach den Neuwahlen des Gemeinderates vom 18. Mai 2025 für die Amtsperiode 2025 – 2029 blieb ein Sitz der Partei «Die Mitte» unbesetzt. Kann ein Sitz nicht durch Nachrücken besetzt werden, hat die Eingabestelle die Listenvertretung aufzufordern, innert Frist einen Wahlvorschlag einzureichen (§ 127 Abs. 1 GpR). Gemäss § 127 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) gilt die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl gewählt.
Gemäss Wahlvorschlag der Partei «Die Mitte», eingegangen am 24. Juni 2025, wird somit für die Amtsperiode 2025 – 2029 per 1. September 2025 als ordentliches Mitglied des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Neuendorf als gewählt erklärt:
Pfluger Daniel, 1983, Betriebsleiter Elektrizitätsversorgung, Babylonstrasse 4, Neuendorf
Neuendorf, 03.07.2025
EINWOHNERGEMEINDE NEUENDORF
Die Gemeindeschreiberin
Rechtsmittel:
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl im Publikationsorgan der Gemeinde (Anzeiger Thal Gäu Olten) (§§ 157 und 160 GpR).