Publikation Ersatzwahlen durch die Gemeindebehörde
Gemäss § 6 des öffentlich rechtlichen Vertrages über die Bildung eines Friedensrichterkreises vom 1. Juli 2012, dem die Einwohnergemeinden Egerkingen, Härkingen, Neuendorf und Niederbuchsiten angehören, obliegt die Wahl des Friedensrichters den Vertragsparteien. Wählbar sind stimmberechtigte Einwohner aus allen Gemeinden des Friedensrichterkreises Gäu. Die Gemeinderäte der Vertragsparteien wählen den Friedensrichter anlässlich einer gemeinsamen, ordentlichen Sitzung oder zirkulatorisch anlässlich unabhängig voneinander stattfindenden, ordentlichen Sitzungen. Das Ergebnis ist durch die Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Egerkingen im Anzeiger Thal Gäu Olten zu publizieren.
Für den Rest der Amtsperiode 2021–2025 wurde durch die Gemeindebehörden von Egerkingen, Härkingen, Neuendorf und Niederbuchsiten zum Friedensrichter gewählt:
Michael Heim, 1981, Rechtsanwalt, Neuendorf
Egerkingen, 3. Oktober 2024
Gemeindeverwaltung Egerkingen
Elvira Biedermann
Verwaltungsleiterin/Bereichsleiterin Zentrale Dienste
Rechtsmittel:
Beschwerde an das Departement (eingeschrieben) innert zehn Tagen, seit der Beschluss öffentlich bekanntgemacht oder schriftlich mitgeteilt wurde (§ 199 Abs. 1 Bst. c i.V.m. § 202 GG).